Feinnivellement (z. B. Schienenvermessung oder Setzungsmessungen infolge Bergbau)

Werden größere Bauarbeiten in der Nähe von Schienengleisen durchgeführt und muss z.B. hierfür das Grundwasser abgesenkt werden, dann ist der Verursacher verpflichtet, durch kontinuierliche Vergleichsmessungen während der gesamten Bauphase (Feinnivellement) der Deutschen Bahn AG nachzu-weisen, dass sich die (baustellennächste) Schiene höhenmäßig nur in einer zulässigen Toleranz ändert.
Die Höhenvermessungen erfolgen durch Feinnivellement mit einer Genauigkeit von + / – 1mm und werden (auch) von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren durchgeführt.
Über jedes Feinnivellement wird ein Protokoll geführt, das direkt bei der Vermessung im Nivelliergerät gespeichert und später im Büro auf den Rechner übertragen, unter Fehlerverteilung ausgeglichen und ausgewertet wird.

img_4494

Schienenvermessung

DSCI0016

 

DSCI0005

 

DSCI0010

 

Bildschirmfoto 2015-10-29 um 12.11.06

Ausschnitt aus der Nullmessung

Bildschirmfoto 2015-10-29 um 12.08.12

Ergebnis der Ausgleichung (Ausschnitt)

Wenn sich der Deutschen Bahn stellt die wichtige Frage,

ob bei gleisnahen Bauarbeiten sich ändert die Schienenlage,

ist der Verursacher verpflichtet, diesen Nachweis zu erbringen.

Durch Vermesserfeinnivellement kann dieses exakt gelingen.

bei positiven Ergebnis gibt´s keinerlei Deutsche Bahn Klage.